Durch den Einbau der digitalen Zähler ist eine Ablesung der Zählerstände in den einzelnen Parzellen nicht mehr erforderlich. Die digitalen Zähler werden vom Strombeauftragten und dem Vorstand abgelesen.
Durch den Einbau der digitalen Zähler ist eine Ablesung der Zählerstände in den einzelnen Parzellen nicht mehr erforderlich. Die digitalen Zähler werden vom Strombeauftragten und dem Vorstand abgelesen.